Konformitätsbewertung
Die Konformitätsbewertung ersetzt die frühere Ersteichung. Die Konformitätsbewertung ist immer dann anzuwenden, wenn ein Taxi oder Mietwagen erstmals in Betrieb genommen wird. Grundlage
Warum?
Früher wurde im Rahmen der Ersteichung das Messgerät Taxameter/Wegstreckenzähler geprüft.
Das Eichgesetz definiert heute, anders als früher Ihr Fahrzeug mit dem eingebauten Taxameter/Wegstreckenzähler als neues, eigenständiges Messgerät. Dabei besteht Dieses aus Taxameter/Wegstreckenzähler mit Wegsignalgeber (Fahrzeug). Da diese Kombination – Ihr Fahrzeug + Ihr Taxameter – noch keiner gesamtheitlichen Prüfung unterzogen wurde, ist eine gesonderte Prüfung erforderlich. Dabei wird der Taxameterdienst Kraft Eichgesetz zum Hersteller dieses Gesamtsystems und ist für die Konformität verantwortlich. Am Ende des Verfahrens erhalten Sie eine Konformitätserklärung.
Bestandteile der Konformitätsbewertung
Die Konformitätsbewertung besteht aus zwei Bestandteilen:
- Schriftlicher Teil – Über den Einbau, oder die Programmierung, Ihres Taxameters/Wegstreckenzählers wird eine Dokumentation angefertigt, in der genau beschrieben ist wie Ihr Gerät eingebaut oder programmiert wurde. Diese Dokumentation ist mit Bildern und Skizzen versehen, damit der Prüfer der Dokumente einschätzen kann, ob die Arbeiten fach- und sachgerecht ausgeführt wurden.
- Rolle – Natürlich muss die Kalibrierung der Wegstrecke nach wie vor überprüft werden. Deshalb informiert uns der Prüfer der Dokumente über den erfolgreichen Abschluss der Dokumentenprüfung, so dass wir danach einen Termin auf dem Prüfstand vereinbaren können.
Das diese Verfahrensweise einen erhöhten Zeitaufwand bedeutet ist ersichtlich. Um die Standzeit des Fahrzeuges so gering wie möglich zu halten ist es sinnvoll, dass Sie schon zeitnah einen Termin vereinbaren, so dass im Vorfeld schon der Termin für die Prüfung auf dem Rollenprüfstand beantragt werden kann.
Kosten
Das dieses aufwändige Verfahren auch höhere Kosten produziert ist genau so ersichtlich. Die Kosten bestehen im Wesentlichen aus drei Bestandteilen:
- Kosten für den Einbau und die Programmierung
- Kosten für die Erstellung Prüfungsantrages, der Konformitätserklärung, Aufbewahrung der Unterlagen
- Prüfkosten der Konformitätsbewertungsstelle (Weiterberechnung)