TSE

Was ist TSE?

Seit dem 01.01.2024 müssen alle eingesetzten EU-Taxameter mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) versehen sein.

Mit seinem Schreiben vom 26.11.2010 hat das Bundesministerium für Finanzen festgelegt, dass alle mit einem Taxameter/Wegstreckenzähler erzielten Bareinnahmen elektronisch erfasst, gespeichert und dem Prüfer in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden müssen. Dies gilt schon seit dem 01.01.2017

Neu ist, dass diese Daten nunmehr verschlüsselt und signiert gespeichert werden müssen.

Nutzer des INSIKA Systems haben noch eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2025, soweit das Fahrzeug vor dem 01.01.2021 mit INSIKA ausgerüstet wurde.

Wegstreckenzähler, welche nach dem 01.07.2024 neu in Verkehr gebracht werden sind ebenfalls TST pflichtig.

Nur wenn Sie Daten sicher speichern schützen Sie sich vor unangenehmen Überraschungen im Prüfungsfall und bei der Neuerteilung Ihrer Genehmigung.

Was ist das Fiskaltaxameter?

Zuerst einmal die verwirrende Antwort, ein Fiskaltaxameter gibt es nicht. Der Begriff hat sich landläufig eingeprägt, stimmt aber nicht.

Richtig ist, durch angeschlossene Zusatzeinrichtungen wird das Taxameter zu einer „Fiskallösung“. Auch das stimmt zwar nur bedingt, trifft es aber im Kern.

Mit seinem Schreiben vom 26.11.2010 hat das Bundesministerium für Finanzen festgelegt, dass alle mit einem Taxameter/Wegstreckenzähler erzielten Bareinnahmen elektronisch erfasst, gespeichert und dem Prüfer in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden müssen.+

Welche Formen der Speicherung gibt es.

Da Taxameter und Wegstreckenzähler allein keine, oder nur bedingt Daten speichern und aufbewahren können, wird dies durch angeschlossene Zusatzgeräte realisiert. Mit seinem Schreiben vom Januar 2016 hat das Finanzministerium zwei Möglichkeiten dieser Speicherung zugelassen.

Offline – Mittels Datenspeicher – hier werden die Daten aus dem Taxameter händisch ausgelesen und extern gespeichert.

Online – Mittels Übertragungsbox werden die Daten an einen Datendienstleister gesandt.

In allen Fällen hat nur der Unternehmer zugriff auf diese Daten und je nach Anbieter/Datendienstleister können zusätzliche Anwendungen, z.B. Kassenbuch, Lohnrechnung, Fahrer- und Fahrzeugverwaltung, sowie verschiedene Auswertungen über diese Datencenter realisiert werden.